Gaupler Partyzelte GbR

Mietbedingungen der Gaupler Partyzelte GbR


Stand: Mai 2025

1. Allgemeines

Diese Mietbedingungen gelten für alle von der Gaupler Partyzelte GbR angebotenen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verleih von Zelten und Zubehör. Abweichende Bedingungen des Mieters haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Mit der Auftragserteilung erkennt der Mieter die nachfolgenden Bedingungen an.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir den Auftrag schriftlich per E-Mail oder Brief bestätigen. Alle Angebote sind freibleibend, bis zur Bestätigung durch uns. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Der Mietpreis umfasst das Zelt sowie den Auf- und Abbau, jedoch nicht die Lieferung. Die Lieferkosten werden separat berechnet und in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung. Der Mieter gerät 14 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Bei kurzfristigen Buchungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.


4. Stornierung und Vertragsrücktritt

Mit der Buchung reservieren wir den gewünschten Termin verbindlich und lehnen andere Anfragen für diesen Zeitraum ab. Eine Stornierung ist grundsätzlich möglich, allerdings fallen je nach Zeitpunkt der Absage folgende Gebühren an:

  • bis 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin:  

20 % des vereinbarten Mietpreises

  • bis 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin:

50 % des vereinbarten Mietpreises

  • ab 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: 

100 % des vereinbarten Mietpreises

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei uns. Bei Rücktritt aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen wird der Vermieter von der Erbringung der Leistung freigestellt, ohne dass dem Mieter daraus Schadensersatzansprüche entstehen. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemien, Terroranschläge und vergleichbare unvorhersehbare, unverschuldete Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich machen.

5. Mietzeit und Rückgabe

Das Zelt wird von uns zum vereinbarten Zeitpunkt auf- und abgebaut. Der Kunde muss das Zelt nicht selbst zurückbringen. Alle weiteren gemieteten Gegenstände müssen spätestens 2 Tage nach der Veranstaltung im sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden, sofern nicht anders vereinbart. Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns das Recht vor, für jeden weiteren Tag eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Die verspätete Rückgabe stellt keine Verlängerung des Mietverhältnisses dar. Für jeden weiteren Tag der verspäteten Rückgabe wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10 % des Mietpreises erhoben.

6. Aufstellfläche und Zugang

Der Mieter stellt sicher, dass die Stellfläche des Zelts frei von Hindernissen, eben und sicher ist. Der Zugang zum Aufbauort muss für uns problemlos möglich sein. Der Mieter informiert uns rechtzeitig über Leitungen, Kabel oder andere Vorrichtungen, die sich im Boden befinden könnten. Der Mieter haftet für Schäden, die aufgrund unzureichender Vorbereitung der Stellfläche oder falscher Angaben in Textform zu unterirdischen Installationen entstehen.

7. Nutzung und Sorgfaltspflicht

Das Zelt und die gemieteten Gegenstände dürfen nur für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Offenes Feuer, Grillen oder Kochen im Zelt ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und für eine ordnungsgemäße Nutzung zu sorgen. Der Mieter ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass Gäste und Dritte die Zelte nicht unsachgemäß nutzen. Unbeaufsichtigte Zelte vor und nach der Veranstaltung sind grundsätzlich dicht zu verschließen.

8. Wetterbedingte Risiken

Bei extremen Wetterbedingungen, wie Sturm oder starkem Regen, ist der Mieter verpflichtet, das Zelt zu sichern oder räumen zu lassen, um Schäden zu vermeiden. Bei Sturm muss das Zelt unbedingt geschlossen bleiben, einschließlich aller Seitenteile, damit der Sturm nicht in das Zelt greifen kann. Bei angekündigtem Schneefall muss das Zelt beheizt werden, damit kein Schnee auf dem Dach liegen bleibt, da die Dachlast nicht für Schnee ausgelegt ist. Sollte es aufgrund von Missachtung dieser Pflicht zu Schäden kommen, haftet der Mieter. Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Sicherung des Zelts bei schlechten Witterungsverhältnissen.

9. Haftung und Versicherung

Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für das Zelt und das Zubehör verantwortlich. Wir empfehlen dem Mieter, eine Versicherung für das gemietete Zelt und Zubehör abzuschließen, um im Falle von Verlust oder Beschädigung abgesichert zu sein. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Die Gaupler Partyzelte GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, höhere Gewalt oder unzureichende Sicherung durch den Mieter entstehen. Die Haftung der Gaupler Partyzelte GbR ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

10. Rückgabe und Reinigung

Alle gemieteten Gegenstände müssen in sauberem Zustand zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, behalten wir uns vor, zusätzliche Reinigungsgebühren in Rechnung zu stellen. Beschädigte oder fehlende Gegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

11. Fotos

Der Mieter genehmigt dem Vermieter Fotoaufnahmen der aufgebauten Mietsachen auf seinem Grundstück. Der Vermieter darf diese Aufnahmen zu Werbezwecken, ohne Nennung von entsprechenden Adressen oder Namen des Mieters, uneingeschränkt verwenden. Der Mieter kann dieser Nutzung jederzeit in Textform (per E-Mail oder Brief) widersprechen, ohne dass ihm dadurch Nachteile entstehen.

12. Werbung und Dekorationen

Der Vermieter ist berechtigt, während der Mietdauer eigene Werbung, wie z.B. Banner oder Schilder, im oder am Zelt anzubringen, sofern dies den ordnungsgemäßen Gebrauch des Zelts nicht beeinträchtigt. Der Mieter darf Dekorationen oder Werbematerial nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters anbringen. Das Anbringen von Aufklebern, Klebebändern oder sonstigen haftenden Materialien an den Zeltplanen ist strikt untersagt. Das Entfernen der vom Vermieter angebrachten Werbung durch den Mieter oder Dritte ist nicht gestattet. Sollte der Mieter mit der Anbringung unserer Werbebanner  nicht einverstanden sein, hat er uns dies vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen.

13. Datenerhebung und -verarbeitung

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Gaupler Partyzelte GbR personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erhebt, verarbeitet und speichert. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Mietvertrages und zur Kundenkommunikation verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 DSGVO. Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und deren Löschung zu beantragen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Gaupler Partyzelte GbR. Bei Fragen zur Datenverarbeitung oder zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie uns unter gaupler.partyzelte@gmail.com kontaktieren.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Gaupler Partyzelte GbR und dem Mieter geschlossen werden. Die Mietbedingungen sind ab dem 22.05.2025 gültig und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Coesfeld für beide Parteien.